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FIDLEG und die neue Ombudsstelle: zwischen Himmel und Hölle

Dies ist eine kleine Revolution in der Schweizer Finanzindustrie. Ab dem 1. Januar 2020 verpflichten das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und das Edelmetallkontrollgesetz (EMKG) mehrere Berufsgruppen der Schweizer Finanzindustrie (u.a. unabhängige Vermögensverwalter, Trustee, kollektive Vermögensverwalter, Fondsverwaltungsgesellschaften, Wertpapierfirmen, Kundenberater und gewerbliche Prüfer), sich innerhalb von sechs Monaten nach Anerkennung einer solchen Stelle durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) einer Ombudsstelle anzuschliessen.