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Ombudsman für Finanzdienstleistungen

Organisation

“Der Ombudsman sollte so unabhängig und unparteiisch wie ein Richter sein (und auch so gesehen werden) – sowie über die notwendige rechtliche und technische Sachkenntnis verfügen, um Finanzstreitigkeiten mit Kompetenz zu lösen. Dies muss sich in den Ernennungs- und Führungsregelungen widerspiegeln” – Weltbank, 2012

Verein

FINSOM ist ein Verein von 5 bis 7 Mitgliedern der Generalversammlung, der durch Artikel 60ss des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und Artikel 74ss des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) geregelt wird. Angeschlossene Unternehmen haben einen passiven Mitgliedsstatus, sind aber in der Generalversammlung vertreten. Der Verein wird von angeschlossenen Finanzdienstleistern gemäss Artikel 75 und 80 FIDLEG finanziert.

Einzigartige Unabhängigkeit

FINSOM ist die erste und einzige im öffentlichen Interesse tätige Ombudsstelle im Schweizer Finanzsektor, die vom Staat sowie von Branchenorganisationen, Handelskammern, Finanzdienstleistern und Mediatoren-, Verbraucher- und Arbeitnehmerverbänden oder -organisationen unabhängig ist. Ausserdem, FINSOM :

  • Geht keinen Aktivitäten nach, die ein Risiko eines Interessenkonflikts für die Mediation darstellen.
  • Nutzt keine bestehende Infrastruktur, die ein Risiko von Interessenkonflikten darstellt.

Technische Fähigkeiten

FINSOM setzt sich aus Fachleuten mit Expertise in den Bereichen Anlegerschutz und Finanzdienstleistungen, Unternehmensführung und -entwicklung, Governance, Risikomanagement und interne Kontrolle, Recht, Finanzmarktregulierung und Mediation zusammen. Diese Fachleute bringen die notwendigen Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen zusammen, um die fachliche Kompetenz der Ombudsstelle sowohl in administrativen Angelegenheiten als auch in der Mediation sicherzustellen.