Anschluss- und Verfahrenskosten
Jährliche Grundgebühr
Jedes angeschlossene Unternehmen zahlt eine jährliche Grundgebühr zwischen CHF 34 – CHF 2’400, gemäss die :
- Mediationsart
- Bewilligungsart
- Grösse des Unternehmens
Rabatte sind bereits in der Berechnungsmethode der Grundgebühr von FINSOM entsprechend dem Risikoprofil des angeschlossenen Unternehmens nach dem Kausalitätsprinzip berücksichtigt (Art. 80 FIDLEG).
Wirtschaftsmediation – FIDLEG
FINMA unterstellte Unternehmen
CHF 34 pro Mitarbeiter/Administrator
>70 Mitarbeiter CHF 2’400
Beispiele
- Ein Unternehmen mit einem Inhaber-Geschäftsführer ohne Mitarbeiter zahlt CHF 34 pro Jahr.
- Eine juristische Person mit zwei am Betrieb beteiligten Geschäftsführern und 9 Mitarbeitern zahlt CHF 374 pro Jahr. Wenn die Geschäftsführer nicht operativ tätig sind, zahlt sie 306 Franken pro Jahr.
- Ab 70 Mitarbeitern zahlt eine juristische Person CHF 2400 pro Jahr.
Allgemeine Regeln
- Zum Zeitpunkt des Anschlusses geben die Unternehmen die Gesamtzahl der zu diesem Zeitpunkt bekannten Kundenberater und Mitarbeiter an – das Vollzeitäquivalent gilt nicht.
- FINSOM benötigt nicht die Namen von Kundenberatern oder Mitarbeitern, sondern nur die Gesamtzahl.
- Administratoren, die nicht am operativen Geschäft beteiligt sind, zählen nicht mit.
- Um eine Aktualisierung zu vermeiden, können Unternehmen die Zahl auch im oberen Teil ihrer Personalprognosen angeben.
Wirtschaftsmediation – FIDLEG
Kundenberater (art. 28 FIDLEG)
CHF 34 pro Kundenberater
>70 Kundenberater CHF 2’400
Beispiele
- Ein Unternehmen mit einem Inhaber-Geschäftsführer ohne Mitarbeiter zahlt CHF 34 pro Jahr.
- Eine juristische Person mit 10 Kundenberatern zahlt CHF 340 pro Jahr.
- Ab 70 Beratern zahlt eine juristische Person CHF 2400 pro Jahr.
Arbeitsmediation – ArG (Option)
Arbeitgeber
CHF 50 pro Mitarbeiter/Administrator
>50 Mitarbeiter CHF 2’400
Beispiele
- Eine juristische Person mit zwei am Betrieb beteiligten Geschäftsführern und 9 Mitarbeitern zahlt CHF 550 pro Jahr. Wenn die Geschäftsführer nicht operativ tätig sind, zahlt das Unternehmen CHF 450 pro Jahr.
- Eine juristische Person mit über 50 Mitarbeiter zahlt CHF 2400 pro Jahr.
Verfahrenskosten
Das FINSOM-Mediationsverfahren ist für den Kunden oder Mitarbeiter der angeschlossenen Unternehmen kostenlos.
Im Falle einer Beschwerde sind die folgenden Tarife von dem betroffenen angeschlossenen Unternehmen zu tragen und gelten für die Wirtschaftsmediation sowie für die Arbeitsmediation :
- Einfacher Fall : CHF 500 pro Fall
- Komplexer Fall : CHF 200 pro Stunde
- Verwaltungskosten : CHF 50 pro Fall
Erinnerung: Gemäss dem FINSOM-Verfahrensreglement muss ein zum Scheitern verurteiltes Mediationsverfahren abgelehnt oder abgebrochen werden.
Weitere Verwaltungskosten
- Mahngebühr : CHF 50