News | Kontakt
LogoFinsom_Bleu

Ombudsman für Finanzdienstleistungen

Arbeitsmediation

Arbeitsmediation

Bereich

Die Arbeitsmediation betrifft Arbeitsbeziehungen zwischen Mitarbeitern, Mitarbeitern und Vorgesetzten, Mitarbeitern und Arbeitgebern oder assoziierten Partnern (im Folgenden „Mitarbeiter“). Sie kann eine Alternative zu einem Schlichtungs-, Gerichts-, Schieds- oder Verwaltungsverfahren sein.

Wenn ein Mitarbeiter mit den Arbeitsbedingungen unzufrieden ist, ist die Hotline eine externe, unabhängige und unparteiische Vertrauensperson. Der Mitarbeiter kann die Hotline vertraulich kontaktieren, ohne vorherige Information oder Bitte um Erlaubnis von einem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber.

Bei einem arbeitsbezogenen Konflikt fordert die Arbeitsmediation die Parteien auf, zu versuchen, selbst Lösungen zu finden, bevor die Situation so weit eskaliert, dass ein Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt, das Arbeitsverhältnis beendet wird, oder eine Schlichtungsbehörde, ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine Verwaltungsbehörde angerufen wird. FINSOM kann auch für ein Mediationsverfahren benannt werden, nachdem eine Schlichtungsbehörde, ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine Verwaltungsbehörde angerufen wurde.

Der Gegenstand der Unzufriedenheit kann sich nicht nur auf Forderungen beziehen, sondern auf jede Art von legitimem Recht, wie das Recht auf Herausgabe von Dokumenten, auf Datenschutz oder auf Persönlichkeits- und Gesundheitsschutz. Dies schliesst u. a. Fälle von ungerechtfertigter Entlassung, Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung ein.

Rechtsgrundlagen